WEITERES ZUM SOZIALRECHT

Anwaltskanzlei

WISSENWERTES | SOZIALRECHT

In Deutschland stehen den einzelnen Bedürftigen weitreichende Maßnahmen zu deren Existenzsicherung zu. Sie möchten Ihnen zustehende Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld, Kranken- oder Pflegegeld, Rente wegen einer Erwerbsminderung, Berufskrankheit oder eines Arbeitsunfalles bei den zuständigen Sozialversicherungsträgern geltend machen? Ihnen ging vielleicht bereits ein Ablehnungsbescheid oder Änderungsbescheid zu, Ihnen drohen Sanktionen? Im Sozialrecht gibt es fast nichts, was durch den Gesetzgeber nicht geregelt ist. Für den juristischen Laien bedeutet das aber eine schier unüberblickbare Flut an Verordnungen und Gesetzen, die auch noch permanenten Änderungen unterworfen sind. Hierfür brauchen Sie dringend Hilfe und jemanden, der Ihnen beratend zur Seite steht und Ihre berechtigten Forderungen kompetent und engagiert vertritt. Deshalb rufen Sie noch heute in unserer Dortmunder Kanzlei an und vereinbaren Sie einen Termin mit unserem Rechtsanwalt Herrn Dieter Otto, einen sehr erfahrenen Fachanwalt für Sozialrecht und jahrelanger Erfahrung. Durch eine schnelle und umfassende rechtliche Beratung können viele juristische Auseinandersetzungen schon im Vorfeld geklärt und gelöst werden. Aber auch wenn der Rechtsstreit schon begonnen hat und die Gegenseite bereits einen Rechtsanwalt damit beauftragt hat, ist noch nichts verloren. Fachanwalt Herr Dieter Otto vertritt Ihre Belange mit viel Leidenschaft und Engagement, damit Sie zu Ihrem Recht kommen. Herr Dieter Otto, Fachanwalt für Sozialrecht vertritt Sie nicht nur im Raum Dortmund, sondern bundesweit, genau dort, wo Sie seine Hilfe benötigen. Ihr Anwalt erklärt Ihnen auch wie Sie Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe beantragen können, und wie Sie einen Antrag auf Beratungshilfe stellen.

Wissen Sie auch, dass die meisten Jobcenterbescheide fehlerhaft sind?

Deshalb lassen Sie den Bescheid über Ihr Hartz 4 Arbeitslosengeld, Ihren Ablehnungs- oder Bewilligungsbescheid in unserer Kanzlei überprüfen. Unser Fachanwalt für Sozialrecht, Herrn Dieter Otto, spürt jeden Fehler in Ihrem Bescheid zuverlässig auf. Schließlich geht es um Ihr Geld. Als Laie und gutgläubiger Bürger können Sie die dazu herangezogenen Berechnungsgrundlagen meist nicht nachvollziehen. Ihr Rechtsanwalt für Sozialrecht überprüft das für Sie und legt bei einem entdeckten Fehler auch gleich Widerspruch gegen das Jobcenter ein. Beauftragen Sie Ihren Anwalt damit, alles Weitere erledigt dieser für Sie. Auch vor dem Sozialgericht, in einem Klageverfahren, können Sie auf seine Hilfe vertrauen.

Was sonst noch für Sie interessant sein könnte:

Für Ihre persönliche Lebensgestaltung können sozialrechtliche Vorgänge überaus wichtig sein. Deshalb steht Ihnen unsere Kanzlei zu Fragen aus dem gesamten Sozialrecht zur Verfügung. Wir haben die Antworten.

Neben den Kerngebieten Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Rentenversicherung, Arbeitslosengeld und gesetzliche Unfallversicherung könnten Sie aber auch Fragen zum allgemeinen Sozialrecht haben wie: Grundsicherung im Alter, zum Schwerbehindertenrecht, Kinder- und Jugendhilfe, Ausbildungsförderungsgesetz, Fragen zum Kindergeld oder Opferentschädigung.

Interessant ist sicherlich für viele irgendwann die Frage, wer übernimmt die Kosten für ein Pflegeheim. Ist ein Elternunterhalt zu leisten, was darf zur Berechnung herangezogen werden? Der Bundesgerichtshof hat hierzu entschieden, dass eventuell die Verpflichtung einen Betreuungsunterhalt nach § 1615 l BGB bei der Bemessung der Leistungsfähigkeit nach § 1603 Abs. 1 BGB zu berücksichtigen ist.


Alles Nähere können wir bei Bedarf in unserer Kanzlei klären

IHR ANSPRECHPARTNER DIETER OTTO
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