KAUFVERTRAGS- UND GEWÄHRLEISTUNGSRECHT

Anwaltskanzlei

KAUFVERTRAGS- UND GEWÄHRLEISTUNGSRECHT IN DORTMUND

Sie haben einen Kaufvertrag abgeschlossen und sind mit der erworbenen Sache unzufrieden bzw. der Gegenstand, den Sie erhalten haben, ist mangelhaft? Sie möchten die Kaufsache zurückgeben und Ihr Geld zurückerhalten bzw. den Kaufpreis mindern oder eine ordnungsgemäße Sache anstelle der erhaltenen mangelhaften Sache erhalten? Ggfls. handelt es sich in Ihrem Fall um einen Verbrauchsgüterkauf mit Sonderregelungen oder um ein sogenannte Haustürgeschäft oder Fernabsatzgeschäft, ggfls. sogar um einen Online geschlossenen Kaufvertag?

Sind Sonderreglungen auf Ihren speziellen Kaufvertrag anzuwenden? In all diesen Fragen berät Sie die Rechtsanwältin Dr. Andrea Hupach bundesweit kompetent und zuverlässig, fechten ggfls. für Sie bestehende Kaufverträge an oder fertigen für Sie sonstige notwendige Erklärungen im Rahmen des Gewährleistungsrechtes bzw. Widerrufs des abgeschlossenen Kaufvertrages. Ferner setzen Sie Ihre berechtigten Ansprüche auch gerichtlich gerne für Sie durch.

IHR ANSPRECHPARTNER DR. ANDREA HUPACH HIER ERFAHREN SIE WEITERES
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