ARBEITSRECHT

Anwaltskanzlei

ARBEITSRECHT IN DORTMUND: RECHTLICHE EXPERTISE FÜR ARBEITNEHMER UND ARBEITGEBER

WELCHE VORSCHRIFTEN GEHÖREN ZUM ARBEITSRECHT?

Die Rechtsnormen des Arbeitsrechts sind nicht in einem einzelnen Regelwerk zusammengefasst, sondern befinden sich in zahlreichen
Einzelgesetzen. Dazu zählen unter anderem: 

• das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB),
• das Kündigungsschutzgesetz (KschG),
• das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) und
• das Teilzeitbefristungsgesetz (TzBfG).

Zudem erfolgt die Ausgestaltung des Arbeitsrechts nicht nur durch den Gesetzgeber. Vielmehr beeinflusst die Rechtsprechung auf nationaler und europäischer Ebene das Arbeitsrecht besonders stark.

DAS ARBEITSRECHT IN DER EUROPÄISCHEN UNION

Arbeitsrecht in der Europäischen Union

Das Arbeitsrecht der Europäischen Union, das das nationale Arbeitsrecht der EU-Mitgliedsstaaten wesentlich beeinflusst, wird von übergeordneten politischen Zielen bestimmt. Zu diesen Zielen gehören vor allem 


• eine hohe Beschäftigungsquote,
• sozialer Schutz der Arbeitnehmer,
• Verbesserung der Arbeitsbedingungen und
• sozialer Zusammenhalt.

Das EU-Arbeitsrecht ist durch zwei Schwerpunkte geprägt:

• Bei der Festlegung von Mindeststandards für Arbeitsbedingungen regelt die Europäische Union insbesondere befristete Arbeitsverträge, die Entsendung von Arbeitnehmern, Teilzeitarbeit und Arbeitszeit-Fragen.

• Das EU-Arbeitsrecht gewährleistet zudem Rechte der Beschäftigten auf Anhörung und Information vor allem bei Betriebsverlagerungen und Massenentlassungen.

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INDIVIDUALARBEITSRECHT & KOLLEKTIVARBEITSRECHT

Das Arbeitsrecht wird in zwei Bereiche unterteilt:

Icon Individualarbeitsrecht

Das Individualarbeitsrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

Icon Kollektivarbeitsrecht

Das Kollektivarbeitsrecht bezieht sich auf die Rechtsbeziehungen zwischen Betriebsräten und Gewerkschaften auf
der einen sowie Arbeitgebern und Arbeitgeberverbänden auf der anderen Seite.

INDIVIDUELLES ARBEITSRECHT IN DORTMUND

Wir begleiten unsere Mandanten mit sorgfältiger Rechtsberatung und engagierter Rechtsvertretung in der gesamten Bandbreite des Individualarbeitsrechts. Zu den wichtigen Fragen des Arbeitsrechts in Dortmund gehören unter anderem

• die Gestaltung neu abzuschließender Arbeitsverträge,
• aber auch die Ausarbeitung von Aufhebungsverträgen, mit denen ein Arbeitsverhältnis einvernehmlich beendet wird,
• die Prüfung möglicher Abfindungsansprüche,
• die Rechtswirksamkeit von Abmahnungen,
• das Vorliegen der Voraussetzungen verhaltensbedingter Kündigungen (zum Beispiel das Vorliegen einer rechtskonformen Abmahnung) und betriebsbedingter Kündigungen (hier unter anderem die Einhaltung der Regeln zur Sozialauswahl)
• die Erhebung einer Kündigungsschutzklage (beispielsweise, wenn
- eine Kündigung gegen Formvorschriften oder gegen ein Kündigungsverbot verstößt oder
- bei einer außerordentlichen Kündigung möglicherweise kein „wichtiger Grund“ vorliegt,
• die Durchsetzung von Rechtsansprüchen wegen einer Diskriminierung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (etwa wegen einer Benachteiligung aufgrund des Geschlechts, des Alters oder der ethnischen Herkunft oder aufgrund einer Behinderung).

Nicht zuletzt wird unsere Kanzlei
• von Arbeitgebern um die rechtssichere Formulierung von Arbeitszeugnissen und
• von Arbeitnehmern um die rechtliche Überprüfung solcher Zeugnisse gebeten.

Betriebsräte beraten und vertreten wir in allen Fragen des Betriebsverfassungsgesetzes – von der ordnungsgemäßen Durchführung einer Betriebsratswahl bis zur Wahrung der Rechte eines Betriebsrats auf Information, Anhörung, Beratung, Mitwirkung und Mitbestimmung.

KOLLEKTIVARBEITSRECHT

Zum kollektiven Arbeitsrecht gehören insbesondere

das Betriebsverfassungsgesetz, in dem die Errichtung von Betriebsräten und die Stellung von Gewerkschaften und
Arbeitnehmerverbänden geregelt werden,
das Tarifvertragsgesetz, das den rechtlichen Rahmen für den Abschluss von Tarifverträgen setzt,
die Tarifverträge, die auf der Grundlage des Tarifvertragsgesetzes von Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden (oder auch
von einzelnen Arbeitgebern) abgeschlossen werden sowie
Betriebsvereinbarungen (Verträge zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat, die auch Rechte und Pflichten für die Beschäftigten eines Betriebs begründen).

Wir begleiten Betriebsräte oder Unternehmen
• bei der Ausarbeitung und beim Abschluss von Betriebsvereinbarungen,
• bei Streitigkeiten über die Zulässigkeit von Arbeitskampfmaßnahmen wie Streik und Aussperrung und
• vertreten die rechtlichen Interessen einer der Tarifparteien vor Gericht.

WIR BERATEN UND VERTRETEN ARBEITNEHMER, ARBEITGEBER UND BETRIEBSRÄTE

Dr. Andrea Hupach - Rechtsanwältin Arbeitsrecht in Dortmund

Ihr Partner im Thema Arbeitsrecht in Dortmund

Immer wieder werden wir im Laufe unseres Arbeitslebens mit Problemen konfrontiert. In einigen Fällen fallen diese so gravierend aus, dass die Hilfe eines Anwalts nötig wird. Die Anwaltskanzlei Hupach Otto aus Dortmund hat sich auf das Arbeitsrecht spezialisiert und so können wir Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichermaßen beraten. Wir setzen uns immer für die Rechte unserer Mandanten ein und vertreten Sie wenn nötig auch vor Gericht. Wir sind mit allen aktuellen Rechtsgrundlagen vertraut und können Sie in einem umfassenden Gespräch ausführlich über Ihre Chancen informieren. Warum sollten Sie auf Ihr Recht verzichten, wenn Ihnen bestimmte Ansprüche zustehen? Nicht immer sind es nur Arbeitnehmer, die in Konflikte geraten. Auch vielen Arbeitgebern wird häufig das Leben schwer gemacht. Wir sind für beide Seiten der erste Ansprechpartner. Sie sollten sich unbedingt an uns wenden.

Wegen der Komplexität des Arbeitsrechts empfehlen wir Arbeitnehmern und Arbeitgebern, sich sowohl in Fragen des individuellen wie auch des kollektiven Arbeitsrechts frühzeitig beraten zu lassen. Sie erreichen 
Frau Rechtsanwältin Dr. Andrea Hupach, Ihre kompetente Ansprechpartnerin im Arbeitsrecht in Dortmund unter der Rufnummer 0231 / 54 50 18-0 oder unter der E-Mail-Adresse hupach@hupach-otto.de.

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Das Arbeitsrecht ist sehr komplex, zumal es viele Themengebiete beinhaltet. Unsere Kanzlei aus Dortmund kann Ihnen alle arbeitsrechtlichen Fragen sachlich korrekt beantworten. Haben Sie vielleicht eine Kündigung erhalten und möchten dagegen vorgehen? Wollen Sie sich von einem Mitarbeiter trennen? Mit dem kollektiven Arbeitsrecht sind wir genauso vertraut, wie mit dem Individualarbeitsrecht. Für Betriebsräte sind wir ebenfalls seit vielen Jahren tätig. Gemeinsam mit Ihnen legen wir eine stimmige Strategie fest. Beinhaltet Ihr Arbeits- oder Aufhebungsvertrag irgendwelche Tücken? Treten Sie eine neue Stelle an oder werden Sieversetzt? Auch strittige Abmahnungen fallen in diesen Bereich. Falls Sie Hilfe bei der Formulierung einer Betriebsvereinbarung benötigen, dann kann Ihnen unsere Kanzlei für Arbeitsrecht in Dortmund ebenfalls zur Seite stehen. Bei der Abfindungsverhandlung stehen wir Ihnen zur Seite und wenn es um die Urlaubsregelung geht, sind Sie bei uns auch richtig. Haben Sie ein schlechtes Zeugnis erhalten oder geht es um eine Mutterschutzklage? Sogar die Themengebiete Elterngeld, sowie Teilzeit-, Entfristungs- und Befristungsklagen behandeln wir. Lassen Sie sich von unseren Leistungen überzeugen und setzen Sie sich mit uns in Verbindung.

WISSENSWERTES ZUM ARBEITSRECHT IN DORTMUND

Sie sind Arbeitnehmer, Arbeitgeber oder Betriebsrat und haben Fragen zum geltenden Arbeitsrecht? Sie brauchen dringend Hilfe und suchen einen erfahrenen Anwalt für Arbeitsrecht, der Ihr Problem kompetent löst und Ihnen zu einem schnellen Erfolg verhilft? Dann verlassen Sie sich nicht auf das Halbwissen Dritter, denn das kann teuer für Sie werden. Denn das Arbeitsrecht ist einem stetigen Wandel unterworfen und nur wer die jeweils aktuelle, arbeitsgerichtliche Rechtssprechung kennt, trifft die richtigen Entscheidungen. Profitieren Sie daher von der langjährigen Erfahrung von Frau Dr. Andrea Hupach, Rechtsanwältin für Arbeitsrecht und vereinbaren Sie noch heute einen Beratungstermin in unserer Dortmunder Kanzlei. Durch eine frühzeitige Terminvereinbarung geben Sie Ihrer Rechtsanwältin ausreichend Zeit, sich optimal auf Ihren speziellen Fall vorzubereiten. Frau Dr. Andrea Hupach vertritt die ihr übertragenen Mandanteninteressen aus dem Bereich Arbeitsrecht mit viel Kompetenz und Leidenschaft. Hauptsächlich vor den Arbeitsgerichten in Dortmund, Bochum, Essen und Herne, aber auch bundesweit, wenn Sie es wünschen.

Häufige Fragen, die vor allem Arbeitnehmer betreffen:

  • Sie haben eine Abmahnung erhalten?
  • Was bedeutet das für Sie und wie sollen Sie darauf reagieren?
  • Aufhebungsvertrag und Abfindung
  • Zieht das eine Sperrzeit von Arbeitslosengeld nach sich? Ist das zu verhindern?

Sie haben eine Kündigung des Arbeitsvertrages erhalten:
Betriebsbedingte Kündigung, fristlose Kündigung wegen persönlichen Fehlverhaltens, Kündigung während oder wegen Krankheit? Haben Sie ein Recht auf Abfindung oder einen besonderen Kündigungsschutz als Auszubildender, Schwangere, Schwerbehinderter, Wehrdienstleistender, Mutter oder Vater in Elternzeit?

Kündigungsschutzklage?
Frau Dr. Andrea Hupach bereitet Kündigungsschutzprozesse sehr gründlich vor, um so für ihre Mandanten einen bestmöglichen Prozessverlauf zu gewährleisten. Dazu gehören auch die Sichtung vorhergehender Abmahnungen, Fragen zur Sozialauswahl und die Anhörung des Betriebsrates. Nur so kann die rechtliche Haltbarkeit der Kündigung im Interesse des Mandanten arbeitsrechtlich eingeschätzt werden.Als Rechtsanwältin für Arbeitsrecht berät Frau Dr. Andrea Hupach auch Geschäftsführer und leitende Angestellte bei einvernehmlichen Vertragsbeendigungen mit und ohne Abfindungen und dabei auftretenden Fragen zur Vermeidung von Sperrzeiten. Dazu gehören auch die rechtssichere Umgestaltung oder Aufhebung des Wettbewerbsverbotes nach Vertragsende und eine Abgeltung von noch vorliegenden Urlaubsansprüchen.

Sie haben selbst gekündigt?
Wann dürfen Sie das, ohne eine Sperrfrist des Arbeitslosengeldes befürchten zu müssen? Man darf beispielsweise zur Erreichung einer besseren, beruflichen Stellung, sein Arbeitsverhältnis ordentlich kündigen, um an einer entsprechenden Bildungsmaßnahme teilzunehmen. Quelle | SG Karlsruhe, Urteil vom 8.11.2016, S 17 AL 1291/16, Abruf-Nr. 191758|

Haben Sie Fragen zu:
Ihrem befristeten Arbeitsvertrag, Praktikantenvertrag, Ihrer freien Mitarbeit, zum Arbeitsrecht in Bezug auf Urlaub, Überstunden, Arbeitszeit, Ihre Arbeitnehmerrechte oder sonstige Fragen?

Häufige Fragen, die vor allem Arbeitgeber haben:
Frau Dr. Andrea Hupach berät Arbeitgeber bei der Aussprache von Kündigungen und hilft dabei Fehler und sich eventuell daraus ergebende Konsequenzen zu vermeiden. Dazu gehört die Klärung, ob ein Sonderkündigungsschutz vorliegt, die dabei einzuhaltende Kündigungsfrist, nebst aller rechtlichen Formalitäten und der Betriebsratsanhörung.

Überarbeitung und Prüfung von Arbeitsverträgen:Nebst ergänzenden Vereinbarungen wie Provisionen, Zielvereinbarungen und ob die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Arbeitgebers nach der aktuellen Rechtssprechung noch zulässig sind.

Betriebsräte haben ein Anrecht auf Fortbildung und in speziellen Fällen steht diesen ein Recht auf Beratung durch einen Rechtsanwalt zu.

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